Auszeichnungen


Verleihungsbestimmungen
für die Auszeichnungen
des Wiener Blasmusikverbandes

Stand: Jänner 2004

  1. Die Auszeichnungen für Verdienste um den Landesverband werden als Dank und Anerkennung für besondere Förderung der Ziele des Landesverbandes und der einzelnen Mitgliedskapellen verliehen. Weiteres auch für hervorragendes öffentliches oder privates Wirken auf kulturellen oder wirtschaftlichen Gebieten.
  2. Alle Anträge der Mitgliedskapellen müssen beim Landesverband eingebracht werden. Sie müssen mindestens vier Wochen vor dem Verleihungstermin einlangen, und haben das Geburtsdatum und die Dauer der aktiven Mitwirkung sowie die Funktion im Verein beziehungsweise der Landesleitung zu enthalten.
  3. Die Auszeichnungen sollen nur bei festlichen Anlässen und vor der Öffentlichkeit durch ein Mitglied der Verbandsleitung oder einem vom Landesobmann Beauftragten verliehen werden.
  4. Tragebestimmungen:
    Volldekoration wird bei festlichen Anlässen, Feiern der Republik, der Länder, der Gemeinden oder Musikfesten angelegt. Auf Hemden oder Hemdblusen, gibt es keine Volldekoration! Die kleine Ordenschnalle wird bei gewöhnlichen Ausrückungen (Konzerte, Begräbnisse, Aufmärsche usw.) getragen.

I. Ehrenzeichen

Allgemeine Bestimmungen:
  1. Die Ehrenzeichen werden in drei Ausführungen (Bronze - Silber - Gold) verliehen.
  2. Das aktive Mitglied hat auf die Verleihung eines Ehrenzeichen Anspruch gemäß der Dauer seiner Zugehörigkeit einen Anspruch.
  3. Antragsberechtigt sind die Vereinsleitungen der Mitgliedskapellen.
  4. Die Kosten trägt der Antragssteller.
Ehrenzeichen in Bronze
10 Jahre
Ehrenzeichen in Silber
20 Jahre
Ehrenzeichen in Gold
30 Jahre



 



Das Ehrenzeichen in Bronze wird an alle Musiker nach 10-jähriger aktiver Mitwirkung verliehen.
Das Ehrenzeichen in Silber wird an alle Musiker nach 20-jähriger aktiver Mitwirkung verliehen. Das Ehrenzeichen in Gold wird an alle Musiker nach 30-jähriger aktiver Mitwirkung verliehen.


II. Ehrennadel

Allgemeine Bestimmungen:

  1. Die Ehrennadeln werden in zwei Ausführungen (Silber - Gold) verliehen.
  2. Ein Anspruch auf Verleihung besteht nicht.
  3. Antragsberechtigt sind die Vereinsleitungen der Mitgliedskapellen und der Landesvorstand.
  4. Gründe für eine Ablehnung brauchen nicht bekannt gegeben zu werden.
  5. Die Kosten trägt der Antragssteller.
Ehrennadel in Silber Ehrennadel in Gold


 



Die Ehrennadel in Silber kann verliehen werden an:

Landesvorstandsmitglieder:  ohne Zeiterfordernis
Obmänner und Kapellmeister: nach 6 Jahren
alle übrigen Funktionäre: nach 9 Jahren
alle aktiven Musiker: nach 40 Jahren

Die Ehrennadel in Gold kann verliehen werden an:

Landesvorstandsmitglieder: nach 9 Jahren
Obmänner und Kapellmeister: nach 9 Jahren
alle übrigen Funktionäre: nach 12 Jahren
alle aktiven Musiker: nach 50 Jahren



III. Verdienstkreuz

Allgemeine Bestimmungen:

  1. Die Verdienstkreuze (plus Miniaturabzeichen) werden in zwei Ausführungen ( Silber - Gold) verliehen.
  2. Die Verdienstkreuze werden nur über einstimmigen Beschluss der Landesleitung verliehen.
  3. Ein Anspruch auf Verleihung besteht nicht.
  4. Antragsberechtigt sind die Vereinsleitungen und Mitglieder des Landesvorstandes.
  5. Gründe für eine Ablehnung brauchen nicht bekannt gegeben zu werden.
  6. Die Verleihung des Verdienstkreuzes soll nach Möglichkeit bei Veranstaltungen des Landesverbandes erfolgen.
  7. Die Kosten trägt der Antragssteller.
Verdienstkreuz in Silber Verdienstkreuz in Gold


 


Das Verdienstkreuz in Silber kann verliehen werden an:

Landesleitungsmitglieder: nach 12 Jahren
Landesvorstandsmitglieder: nach 15 Jahren
Obmänner und Kapellmeister: nach 15 Jahren
alle übrigen Funktionäre: nach 18 Jahren

Das Verdienstkreuz in Gold kann verliehen werden an:

Landesleitungsmitglieder: nach 18 Jahren
Landesvorstandsmitglieder: nach 18 Jahren
an alle aktiven Musiker: nach 60 Jahren



Förderabzeichen des WBV
(Violinschlüssel in Gold)

Allgemeine Bestimmungen:

Das Förderabzeichen des WBV dient zur Auszeichnung jener nicht aktiv musizierenden Personen, die sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten - sei es durch aktive Mithilfe und Unterstützung des Wiener Blasmusikverbandes oder eines Vereins - sei es durch eine öffentliche Funktion oder Tätigkeit - um die Blasmusik verdient gemacht zu haben. Dieses Abzeichen kann auch an besonders vorbildliche Funktionäre im Wiener Blasmusikverband verliehen werden. Bei den Anträgen auf Verleihung soll sparsam umgegangen werden!

 

Förderabzeichen

 

Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an den Landesobmann

Layout: M. Paul
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