I. Ehrenzeichen Allgemeine Bestimmungen:
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| Ehrenzeichen in Bronze 10 Jahre |
Ehrenzeichen in Silber 20 Jahre |
Ehrenzeichen in Gold 30 Jahre |
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| Das Ehrenzeichen
in Bronze wird an alle Musiker nach 10-jähriger aktiver Mitwirkung
verliehen. |
Das Ehrenzeichen in Silber wird an alle Musiker nach 20-jähriger aktiver Mitwirkung verliehen. | Das Ehrenzeichen in Gold wird an alle Musiker nach 30-jähriger aktiver Mitwirkung verliehen. |
II. Ehrennadel Allgemeine Bestimmungen:
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| Ehrennadel in Silber | Ehrennadel in Gold | |
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Die Ehrennadel in Silber kann verliehen werden an: Landesvorstandsmitglieder:
ohne Zeiterfordernis |
Die Ehrennadel in Gold kann verliehen werden an: Landesvorstandsmitglieder:
nach 9 Jahren |
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III. Verdienstkreuz Allgemeine Bestimmungen:
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| Verdienstkreuz in Silber | Verdienstkreuz in Gold | |
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Das Verdienstkreuz in Silber kann verliehen werden an: Landesleitungsmitglieder:
nach 12 Jahren |
Das Verdienstkreuz in Gold kann verliehen werden an: Landesleitungsmitglieder:
nach 18 Jahren |
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Förderabzeichen des WBV (Violinschlüssel in Gold) Allgemeine Bestimmungen: Das Förderabzeichen des WBV dient zur Auszeichnung jener nicht aktiv musizierenden Personen, die sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten - sei es durch aktive Mithilfe und Unterstützung des Wiener Blasmusikverbandes oder eines Vereins - sei es durch eine öffentliche Funktion oder Tätigkeit - um die Blasmusik verdient gemacht zu haben. Dieses Abzeichen kann auch an besonders vorbildliche Funktionäre im Wiener Blasmusikverband verliehen werden. Bei den Anträgen auf Verleihung soll sparsam umgegangen werden!
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| Förderabzeichen | |
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Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an den Landesobmann
Layout:
M. Paul
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10.08.2007 15:56







