- Das Land Wien ehrt Mitgliedskapellen
des Wiener Blasmusikverbandes, die sich gemäß den nachstehend
angeführten Leistungskriterien an den vom WBV ausgeschriebenen
Veranstaltungen und Aufgaben, wie insbesondere Teilnahme an Konzertmusikbewertung,
Marschmusik-Bewertung, Musik in kleinen Gruppen, Faszination Blasmusik,
Österreichisches Blasmusikfest, Junior-, Jungmusiker- und Musiker-Leistungsabzeichen,
WBV-Weiterbildungs-veranstaltungen, Erstellung der Vereins-Jahresberichte
durch Obmänner / Obfrauen sowie Teilnahme an den Sitzungen
des WBV, aktiv und erfolgreich beteiligen.
Für
die Teilnahme an diesen angeführten Bewerben, Veranstaltungen
und Aufgaben wird der "Ehrenpreis der Stadt Wien" in folgenden
Stufen zuerkannt:
- 1. Ehrenpreis €
2.000,--
- 2. Ehrenpreis € 1.500,--
- 3. Ehrenspreis € 1.000,--
- 4. Sonderpreis €
1.000,--
- Für die im Absatz 1.) a.
bis c. genannten Ehrenpreise werden Leistungspunkte ermittelt und
vergeben.
Die Reihung erfolgt
nach der jeweils in den letzten drei Jahren erreichten Punkteanzahl.
Für
die Ermittlung der Gesamtpunkteanzahl werden folgende Kriterien
herangezogen:
- Die bei der Konzertwertung bzw. Marschwertung erreichte Punkteanzahl.
- Pro Gruppe, die an der Veranstaltung "Musik in kleinen
Gruppen" teilnimmt, werden 40 % der erreichten Punkte vergeben.
- Bei der Teilnahme an der Veranstaltung "Faszination Blasmusik"
mit dem gesamten Orchester mit einer Marschshow werden 80 Punkte,
bei einem konzertanten Beitrag mit dem gesamten Orchester werden
75 Punkte vergeben. Tritt eine Musikkapelle mit einem kleineren
Ensemble an, wie z. B. Böhmische Blasmusik, Seniorenensemble
oder Jugendensemble, werden 35 Punkte vergeben.
- Bei erfolgreich absolviertem Leistungsabzeichen werden pro Person
für Junior-LA 3 Punkte, JMLA und MLA: Bronze 5 Punkte, Silber
8 Punkte und Gold 12 Punkte vergeben.
- Für die Teilnahme an Fortbildungskursen des WBV sowie ÖBV
werden an den Verein 5 Punkte pro entsandten Teilnehmer vergeben.
- An Teilnehmer von Fortbildungsveranstaltungen des ÖBV,
WBV oder anderer Blasmusikverbände, die sich über mindestens
4 Tage jedoch höchstens 6 Monate erstrecken, werden bei vorgelegter
Bestätigung 15 Punkte vergeben.
- Für Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen sowohl des
ÖBV, WBV, wie auch anderer Blasmusikverbände, die mindestens
ein Jahr in Anspruch nehmen, wie Kapellmeisterkurs, Jugendreferentenausbildung,
Funktionärs- oder Obleute-Seminar etc. werden bei erfolgreichem
Abschluss 30 Punkte an den Musikverein vergeben.
- Für die Teilnahme am Österreichischen Blasmusikfest
wird pro Musiker / Musikerin 1 Punkt vergeben. Dieser Punkt wird
nur für die Mitwirkung bei Probe und Veranstaltung
vergeben.
- Für die rechtzeitige und vollständige Abgabe des Vereins-Jahresberichtes
an den WBV / ÖBV werden 10 Punkte vergeben.
- Für die Teilnahme an den Vorstandssitzungen des WBV durch
den jeweils nominierten Vertreter werden pro Musikverein 5 Punkte
vergeben.
- Der Sonderpreis der Stadt Wien
(Absatz 1.) d.) wird gemäß Beschluss des geschäftsführenden
Vorstandes des Wiener Blasmusikverbandes ermittelt und zuerkannt.
- Die Ehrenpreise sowie der Sonderpreis
der Stadt Wien werden vom geschäftsführenden Vorstand
des Wiener Blasmusikverbandes an die Stadt Wien für jedes Kalenderjahr
mit Bekanntgabe der erreichten Punkteanzahl sowie allfälliger
Begründung eingereicht. Die Entscheidung über die Eingabe
des geschäftsführenden Vorstandes des WBV an die Stadt
Wien ist nicht einspruch- und anfechtbar.
Die endgültige
Entscheidung über die Vergabe obliegt der Stadt Wien.
- Die Preisträger erhalten
eine Urkunde und den Sachpreis in einem mit der Stadt Wien zu vereinbarenden
feierlichen Rahmen.
- Die Ehrenpreise werden in Form
von Gutscheinen für den Ankauf bzw. die Reparatur von Musikinstrumenten
und für Notenankäufe vergeben.
- Erstmalig werden die Ehrenpreise
der Stadt Wien im Jahr 2007 vergeben.
Einstimmig beschlossen in der a.o. Generalversammlung des Wiener
Blasmusikverbandes am 27. August 2007 im Probelokal St. Georg-Kagran.
Für den geschäftsführenden Vorstand:
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