Ehrenpreis der
Stadt Wien an Musikkapellen des
Wiener Blasmusikverbandes


  1. Das Land Wien ehrt Mitgliedskapellen des Wiener Blasmusikverbandes, die sich gemäß den nachstehend angeführten Leistungskriterien an den vom WBV ausgeschriebenen Veranstaltungen und Aufgaben, wie insbesondere Teilnahme an Konzertmusikbewertung, Marschmusik-Bewertung, Musik in kleinen Gruppen, Faszination Blasmusik, Österreichisches Blasmusikfest, Junior-, Jungmusiker- und Musiker-Leistungsabzeichen, WBV-Weiterbildungs-veranstaltungen, Erstellung der Vereins-Jahresberichte durch Obmänner / Obfrauen sowie Teilnahme an den Sitzungen des WBV, aktiv und erfolgreich beteiligen.
  2. Für die Teilnahme an diesen angeführten Bewerben, Veranstaltungen und Aufgaben wird der "Ehrenpreis der Stadt Wien" in folgenden Stufen zuerkannt:

    1. 1. Ehrenpreis            € 2.000,--
    2. 2. Ehrenpreis            € 1.500,--
    3. 3. Ehrenspreis          € 1.000,--
    4. 4. Sonderpreis          € 1.000,--

  3. Für die im Absatz 1.) a. bis c. genannten Ehrenpreise werden Leistungspunkte ermittelt und vergeben.
  4. Die Reihung erfolgt nach der jeweils in den letzten drei Jahren erreichten Punkteanzahl.

    Für die Ermittlung der Gesamtpunkteanzahl werden folgende Kriterien herangezogen:

    1. Die bei der Konzertwertung bzw. Marschwertung erreichte Punkteanzahl.
    2. Pro Gruppe, die an der Veranstaltung "Musik in kleinen Gruppen" teilnimmt, werden 40 % der erreichten Punkte vergeben.
    3. Bei der Teilnahme an der Veranstaltung "Faszination Blasmusik" mit dem gesamten Orchester mit einer Marschshow werden 80 Punkte, bei einem konzertanten Beitrag mit dem gesamten Orchester werden 75 Punkte vergeben. Tritt eine Musikkapelle mit einem kleineren Ensemble an, wie z. B. Böhmische Blasmusik, Seniorenensemble oder Jugendensemble, werden 35 Punkte vergeben.
    4. Bei erfolgreich absolviertem Leistungsabzeichen werden pro Person für Junior-LA 3 Punkte, JMLA und MLA: Bronze 5 Punkte, Silber 8 Punkte und Gold 12 Punkte vergeben.
    5. Für die Teilnahme an Fortbildungskursen des WBV sowie ÖBV werden an den Verein 5 Punkte pro entsandten Teilnehmer vergeben.
    6. An Teilnehmer von Fortbildungsveranstaltungen des ÖBV, WBV oder anderer Blasmusikverbände, die sich über mindestens 4 Tage jedoch höchstens 6 Monate erstrecken, werden bei vorgelegter Bestätigung 15 Punkte vergeben.
    7. Für Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen sowohl des ÖBV, WBV, wie auch anderer Blasmusikverbände, die mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen, wie Kapellmeisterkurs, Jugendreferentenausbildung, Funktionärs- oder Obleute-Seminar etc. werden bei erfolgreichem Abschluss 30 Punkte an den Musikverein vergeben.
    8. Für die Teilnahme am Österreichischen Blasmusikfest wird pro Musiker / Musikerin 1 Punkt vergeben. Dieser Punkt wird nur für die Mitwirkung bei Probe und Veranstaltung vergeben.
    9. Für die rechtzeitige und vollständige Abgabe des Vereins-Jahresberichtes an den WBV / ÖBV werden 10 Punkte vergeben.
    10. Für die Teilnahme an den Vorstandssitzungen des WBV durch den jeweils nominierten Vertreter werden pro Musikverein 5 Punkte vergeben.

  5. Der Sonderpreis der Stadt Wien (Absatz 1.) d.) wird gemäß Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes des Wiener Blasmusikverbandes ermittelt und zuerkannt.
  6. Die Ehrenpreise sowie der Sonderpreis der Stadt Wien werden vom geschäftsführenden Vorstand des Wiener Blasmusikverbandes an die Stadt Wien für jedes Kalenderjahr mit Bekanntgabe der erreichten Punkteanzahl sowie allfälliger Begründung eingereicht. Die Entscheidung über die Eingabe des geschäftsführenden Vorstandes des WBV an die Stadt Wien ist nicht einspruch- und anfechtbar.
  7. Die endgültige Entscheidung über die Vergabe obliegt der Stadt Wien.

  8. Die Preisträger erhalten eine Urkunde und den Sachpreis in einem mit der Stadt Wien zu vereinbarenden feierlichen Rahmen.
  9. Die Ehrenpreise werden in Form von Gutscheinen für den Ankauf bzw. die Reparatur von Musikinstrumenten und für Notenankäufe vergeben.
  10. Erstmalig werden die Ehrenpreise der Stadt Wien im Jahr 2007 vergeben.

Einstimmig beschlossen in der a.o. Generalversammlung des Wiener Blasmusikverbandes am 27. August 2007 im Probelokal St. Georg-Kagran.

Für den geschäftsführenden Vorstand:

Mag. Wolfgang Findl
Prof. Mag. Hans Schadenbauer
Herbert Klinger
Landesobmann
Landeskapellmeister
Landesjugendreferent



Mag. Christian Bruner
Michael Holzer
Herbert Partl
Landesschriftführer
Landesfinanzreferent
Landesstabführer

Obiges Statut als pdf-Datei zum Drucken herunterladen.

Layout: M. Paul
Last storing: 06.09.2008 14:32